LZM-Vertrag fuer Privat & Geschaeft

Langzeitmiete Casablanca

Sparen Sie bis zu 40% gegenueber der Kurzzeitmiete. Wartung, Versicherung und Pannenhilfe inklusive. Monat fuer Monat, ohne Bindung.

5,000

MAD/Monat

Dacia Logan

6,500

MAD/Monat

Peugeot 208

11,000

MAD/Monat

Seat Ateca

Vertrag 1-5 Jahre
Wartung inklusive
24/7 Pannenhilfe
LZM-Angebot anfordern

Unsere Premium Flotte

Wählen Sie aus unserer sorgfältig zusammengestellten Auswahl an Fahrzeugen. Von wirtschaftlichen Stadtautos bis zu luxuriösen Limousinen und robusten SUVs.

Dacia Logan
Economy

Dacia Logan

Manual
Diesel
5 Sitze
Air ConditioningBluetoothUSB Port
+30% im Sommer, an Wochenenden & Feiertagen. Kann anfallen, außer bei Langzeitmiete.
5,000 MAD
/Monat
Peugeot 208
Economy

Peugeot 208

Manual
Diesel
5 Sitze
TouchscreenCruise ControlParking Sensors
+30% im Sommer, an Wochenenden & Feiertagen. Kann anfallen, außer bei Langzeitmiete.
6,500 MAD
/Monat
Seat Ateca
SUV

Seat Ateca

Automatic
Diesel
5 Sitze
Boite AutomatiqueCamera de ReculGPS Navigation
+30% im Sommer, an Wochenenden & Feiertagen. Kann anfallen, außer bei Langzeitmiete.
11,000 MAD
/Monat

Vorteile der LZM

Volle Flexibilitaet

Anpassbarer Vertrag von 1 bis 5 Jahren. Vergroessern oder verkleinern Sie Ihre Flotte nach Bedarf.

Alles Inklusive

Wartung, Versicherung, 24/7 Pannenhilfe und Ersatzfahrzeug. Keine Ueberraschungen.

Neue Fahrzeuge

100% neue Flotte, weniger als 1 Jahr alt. Sauber, zuverlaessig und gut gewartet.

Langzeitmiete (LZM) in Casablanca

Die Langzeitmiete (LZM) ist eine intelligente Alternative zum Fahrzeugkauf. Mit CasaRide geniessen Sie ein neues und gut gewartetes Fahrzeug ohne die Einschraenkungen des Eigentums.

Im Gegensatz zum Kauf befreit Sie die LZM von administrativen und mechanischen Sorgen. Kein Autokredit, keine Wertminderung, kein Wiederverkauf zu verwalten.

Was ist Inbegriffen

  • Kontrolliertes Budget - Eine feste monatliche Miete, ohne Ueberraschungen
  • Wartung inklusive - Oelwechsel, Inspektionen, Reifen
  • Haftpflicht oder Vollkasko - Haftpflicht inklusive. Vollkasko-Option +500 MAD/Monat (keine Selbstbeteiligung)
  • Ersatzfahrzeug - Bei Panne oder Unfall
Geschäftsbedingungen

Bedingungen des LZM-Vertrags

Bevor Sie unterschreiben, lesen Sie die wichtigsten Klauseln unseres Langzeitmietvertrags. Volle Transparenz, keine Überraschungen.

1

Artikel 1 — Vertragsgegenstand

Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die Langzeitmiete des folgenden Fahrzeugs:

Gemietetes Fahrzeug:

  • Marke / Modell: noch einzutragen
  • Kennzeichen: noch einzutragen
  • Anfangskilometerstand: noch einzutragen

Das Fahrzeug wird dem Kunden gemäß den Bedingungen dieses Vertrags vermietet.

2

Artikel 2 — Laufzeit

Die Miete wird für eine feste Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen, beginnend ab dem Datum der Fahrzeugübergabe.

Jede vorzeitige Kündigung durch den Kunden zieht die in diesem Vertrag vorgesehenen Strafen nach sich.

3

Artikel 3 — Monatliche Miete

Die monatliche Miete richtet sich nach dem gemieteten Fahrzeug und der gewählten Formel. Der genaue Betrag ist im Angebot und im Bestellformular angegeben, das dem Kunden ausgehändigt wird.

Die Zahlung ist monatlich und im Voraus fällig.

Jeder Zahlungsverzug berechtigt den Vermieter, die Leistungen einzustellen oder das Fahrzeug zurückzufordern.

4

Artikel 4 — Kaution

Der Kunde leistet eine Kaution in Höhe von 1 Monatsmiete.

Diese Kaution kann ganz oder teilweise einbehalten werden bei:

  • ausstehenden Zahlungen,
  • Schäden,
  • Wiederherstellungskosten,
  • Mehrkilometern,
  • vertraglichen Strafen.
5

Artikel 5 — Kilometerleistung

Die enthaltene jährliche Kilometerleistung beträgt 30 000 km / Jahr.

Jeder zusätzliche Kilometer wird mit 1 DH / km berechnet.

Der Kilometerstand wird bei den Wartungen und bei der Rückgabe festgestellt.

6

Artikel 6 — Wartung und Pannen

Der Vermieter übernimmt:

  • die regelmäßige Wartung,
  • normale mechanische Reparaturen,
  • den Pannendienst.

Ausgeschlossen und zu Lasten des Kunden bleiben:

  • falscher Kraftstoff,
  • Fahrlässigkeit,
  • unsachgemäße Nutzung.

Jede durch ein Verschulden des Kunden verursachte Panne wird ihm vollständig in Rechnung gestellt.

7

Artikel 7 — Ersatzfahrzeug

Standard-Formel: bei einer Stillstandszeit von mehr als 2 Tagen wird je nach Verfügbarkeit ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt.

Komfort-Formel (800 DH/Monat zusätzlich): ein Ersatzfahrzeug wird sofort bereitgestellt.

Das Ersatzfahrzeug unterliegt denselben Vertragsbedingungen.

8

Artikel 8 — Reifen

Die Reifen sind nur im Rahmen einer normalen, nutzungsbedingten Abnutzung abgedeckt.

Der Reifenersatz durch den Vermieter erfolgt nur dann, wenn der Zustand der Reifen es rechtfertigt, und nach einer indikativen Mindestkilometerleistung von 80 000 km, ausgenommen Fälle vorzeitigen Verschleißes, die nicht dem Kunden zuzurechnen sind.

Zu Lasten des Kunden bleiben:

  • Reifenpannen,
  • geplatzte Reifen,
  • abnormale Abnutzung,
  • Schäden durch unsachgemäße Fahrweise oder ungeeignete Nutzung.

Der Ersatz oder die Reparatur wird zum Marktpreis abgerechnet.

9

Artikel 9 — Versicherung

Das Fahrzeug ist durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt, die die Haftpflicht sowie Sachschäden am gemieteten Fahrzeug umfasst.

Im Falle eines durch die Versicherung gedeckten Schadens bleibt eine Selbstbeteiligung von bis zu 5 000 DH maximal zu Lasten des Kunden, gemäß den Bedingungen des vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungsvertrags.

Die Versicherungsleistung steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Garantien, Bedingungen, Ausschlüsse und Meldefristen der Police.

Vollständig zu Lasten des Kunden gehen:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
  • Fahren durch einen nicht angemeldeten oder nicht autorisierten Fahrer,
  • falsche Angaben oder Betrugsversuch,
  • Nutzung des Fahrzeugs unter Verstoß gegen diesen Vertrag (Untervermietung, Taxinutzung, unautorisierte Nutzung),
  • nicht innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen gemeldeter Schaden,
  • jede grobe Fahrlässigkeit oder gefährliches Verhalten.
10

Artikel 10 — Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • das Fahrzeug sorgsam zu verwenden,
  • die Wartungsfristen einzuhalten,
  • nicht weiterzuvermieten,
  • das Fahrzeug nicht als Taxi zu verwenden,
  • das Fahrzeug ohne schriftliche Genehmigung nicht aus marokkanischem Hoheitsgebiet auszuführen.

Jeder Verstoß zieht seine Haftung nach sich.

11

Artikel 11 — Beschädigungen

Der Kunde haftet für jede Beschädigung außerhalb der normalen Abnutzung, insbesondere:

  • Karosserie,
  • Innenraum,
  • Zubehör,
  • Felgen,
  • Windschutzscheibe.

Die Reparaturen werden nach Kostenvoranschlag berechnet.

12

Artikel 12 — Stillstand zu Lasten des Kunden

Bei einem vom Kunden verursachten Stillstand trägt dieser:

  • die Reparaturkosten,
  • die auf Basis der Tagesmiete berechneten Stillstandskosten.
13

Artikel 13 — Rückgabe

Am Ende des Vertrags ist das Fahrzeug zurückzugeben:

  • sauber,
  • mit allen Dokumenten,
  • mit allen Schlüsseln,
  • im ursprünglichen Zustand außer normaler Abnutzung.

Jede Wiederherstellung wird in Rechnung gestellt.

14

Artikel 14 — Vorzeitige Kündigung

Bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden:

  • muss der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 3 Monatsmieten zahlen,
  • der Vermieter kann das Fahrzeug sofort zurücknehmen.
15

Artikel 15 — Standortverfolgung

Der Kunde erkennt an, dass das Fahrzeug mit einem GPS-System ausgestattet sein kann.

Jede Deaktivierung oder jeder Versuch der Neutralisierung stellt einen schweren Verstoß dar, der die sofortige Kündigung des Vertrags rechtfertigt.

16

Artikel 16 — Allgemeine Haftungsklausel

Jeder Schaden, jede Kosten oder jeder Verlust, der nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag abgedeckt ist, geht zu Lasten des Kunden.

17

Artikel 17 — Streitigkeiten

Jeder Streit im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz des Vermieters unterstellt.